Audit- und Wissensplattform für vertrauenswürdige KI GmbH 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Willkommen bei AWIKI. In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren wir Sie darüber, wie Sie an unseren Vor-Ort-Schulungen zum KI-Risikomanager teilnehmen können, welche Beratungs-Leistungen in den Bereichen KI-Readiness-Analyse, KI-Use-Case-Identifikation, KI-Risikobewertungen und Umsetzung der EU-KI-Verordnung (KI-VO) anbieten und welche Regeln dafür gelten.

A. Einführung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten

  • für die Teilnahme an unseren Vor-Ort-Schulungen
  • für die Erbringung von Beratungs-Dienstleistungen und die Nutzung unserer Plattform www.awiki.eu


Wir sind die


Audit- und Wissensplattform für vertrauenswürdige KI GmbH

Hochgratstr. 6

86163 Augsburg

Deutschland

kontakt@awiki.eu


nachfolgend „wir“, „unser“, „Unternehmen“, „Anbieter“ oder „Auftragnehmer“ genannt. Nachstehend finden Sie unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AV AWIKI). Zusätzlich zu den Allgemeinen Vertrags­bedingungen gelten je nach Leistung nachfolgende besondere Vertragsbedingungen:

  • Buchung von Schulungen (VS AWIKI)
  • Erbringung von Dienstleistungen (DL AWIKI)

B. Allgemeine Vertragsbedingungen (AV AWIKI)

1. Geltungsbereich


1.1 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die unsere Leistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen („Unternehmer“). Verbraucher sind von unseren Leistungen ausgeschlossen.


1.2 Wir bieten Schulungen zum KI-Risikomanager, sowie verschiedene Beratungsdienstleistungen (z.B. in Form von Interviews, Briefings, Vorträgen, Workshops und Dokumentationen) im Umfeld von Entwicklung und Einsatz vertrauenswürdiger KI in Konformität mit der EU-KI-Verordnung an.


2. Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine


2.1 Es gelten die jeweils auf unserer Plattform www.awiki.eu oder im Angebot angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung. 


2.3 Die Forderungen des Anbieters werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter  über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Gerät ein Kunde in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.


2.4 Aufrechnungen gegenüber dem Anbieter sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


2.5 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen. 


2.6 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB bleibt unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.


2.7 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden.


3. Störungen bei der Leistungserbringung


3.1 Wenn eine Ursache, die wir als Anbieter nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich unsere Verpflichtungen und die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. Störungen umfassen Ereignisse höherer Gewalt, die unsere Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Dazu gehören alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – auch wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden können.


3.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 


3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.


3.4 Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht. 


3.5 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.


4. Rechtsmängel


4.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. 


4.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 


4.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 

a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder 

b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder 

c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 


4.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.


5. Allgemeine Haftung des Anbieters


5.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets 

a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, 

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 


5.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.


5.3 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen oder durch die unsachgemäße Nutzung seiner Leistungen verursacht werden.


5.4 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 5.1 bleibt von diesem Absatz unberührt. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.


6. Datenschutz


6.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und der Datenschutzerklärung des Anbieters.


6.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken, etwa auf seiner Webseite oder in Kundenpräsentationen, zu verwenden. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.


7. Einschränkungen und Änderungen von Leistungen


7.1 Der Anbieter ist bestrebt, seine Leistungen dauerhaft verfügbar zu halten. Er behält sich jedoch vor, die Leistungen zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, um Weiterentwicklungen zu ermöglichen oder gesetzliche Anforderungen umzusetzen.


7.2 Temporäre Störungen können aufgrund technischer Schwierigkeiten, Wartungen, Tests oder Aktualisierungen auftreten. Der Anbieter bemüht sich, solche Unterbrechungen so kurz wie möglich zu halten.


7.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, bestimmte Inhalte dauerhaft über unsere Plattform www.awiki.eu zur Verfügung zu stellen. Inhalte können ohne vorherige Ankündigung entfernt werden. Wenn der Kunde für kostenpflichtige Leistungen Zahlungen im Voraus geleistet hat und wir diese Leistungen vor Ablauf des vorausbezahlten Zeitraums dauerhaft einstellen, werden die im Voraus gezahlten Gebühren für den verbleibenden Zeitraum erstattet.


7.4 Der Anbieter ist stets bemüht, seine Leistungen so störungsfrei und dauerhaft wie möglich bereitzustellen. Da dies technisch jedoch nicht vollständig gewährleistet werden kann, übernimmt er keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder eine bestimmte Zugänglichkeit unserer Leistungen. Es kann notwendig werden, den Zugang oder einzelne Funktionen der Leistungen zeitweise oder dauerhaft einzuschränken, anzupassen oder ganz einzustellen. Zudem besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Funktionen dauerhaft verfügbar bleiben.


8. Sonstiges


8.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 


8.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters. 

8.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Unternehmenssitz. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen. 


8.4 Der Anbieter behält sich vor, diese allgemeinen Vertragsbedingungen (AV AWIKI) aus triftigen Gründen zu ändern, insbesondere bei rechtlichen Anpassungen oder Funktionsänderungen seiner Leistungen. Änderungen und Ergänzungen sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht. 


8.5 Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.


8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen (AV AWIKI) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


© AWIKI – Version 1.0 – Fassung vom 31. August 2025

C. Vertragsbedingungen für die Buchung von Schulungen (VS AWIKI)

1. Geltungsbereich


1.1 Die folgenden Vetragsbedingungen für die Buchung von Schulungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden "Teilnehmer") und der


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Hochgratstraße 6

86163 Augsburg

Deutschland

kontakt@awiki.eu


(im Folgenden "Unternehmen") zur Teilnahme an Schulungen zum KI-Risikomanager des Unternehmens (im Folgenden "Veranstaltung"). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.


1.2 Zusätzlich gelten die den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen gegebenenfalls beigefügten Hinweise.


1.3 Die Veranstaltungen des Unternehmens richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die unsere Veranstaltungen  in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen („Unternehmer“). Verbraucher sind von unseren Veranstaltungen ausgeschlossen.


2. Veranstaltungen und Vertragsdauer


2.1 Wir bieten folgende Schulungen an: 

a) KI-Risikomanager BASIC: 2-tägiger Kurs für operative Mitarbeitende an KI-Projekten. Vermittelt werden Grundlagen zu Entwicklung und Einsatz von verantwortlichen KI-Systemen, zu KI-Risiken und zur EU-KI-Verordnung.

b) KI-Risikomanager PROFESSIONAL: 4-tägiger Kurs für Risikomanager, KI-Produktverantwortliche und Compliance-Beauftragte mit Abschlussprüfung und Zertifizierung ihrer Kompetenz als KI-Risikomanager. Vermittelt werden umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Identifikation, Bewertung, Behandlung und Dokumentation von KI-Risiken entlang des gesamten KI-Produktlebenszyklus, konform mit der EU-KI-Verordnung.

c) KI-Risikomanager EXECUTIVE: 1-tägiger Kurs für Führungskräfte. Vermittelt werden Kenntnisse und Fähigkeiten für Analyse, Aufbau und Integration von Strukturen für KI-Risikomanagement und -governance.


2.2 Orte, Termine und Preise der Schulungen werden von uns vorab auf unserer Plattform www.awiki.eu bekannt gegeben ("Vor-Ort-Schulung"). Auf Anfrage bieten wir Inhouse-Schulungen zu individuell vereinbarten Terminen und Preisen an ("Inhouse-Schulung").


2.3 Wir behalten uns vor, bestimmte Schulungen zeitweise oder dauerhaft nicht anzubieten.


2.4 Die Leistungen sind einmalige Schulungsleistungen und unterliegen keiner automatischen Vertragsverlängerung.


2.5 Nach Abschluss einer Schulung erhält der Teilnehmer Zugriff auf zugehörige Online-Ressourcen für einen Zeitraum von einem Jahr, sofern nicht anders vereinbart.


3. Vor-Ort-Schulungen: Angebot und Vertragsschluss

3.1 Unsere Leistungen für Vor-Ort-Schulungen gelten jeweils nur für die bei der Buchung namentlich genannte Person und sind nicht auf andere Personen oder auf das gesamte Unternehmen übertragbar. Eine Nutzung dieser Leistungen durch mehrere Personen oder unternehmensweit ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns möglich.


3.2 Der Vertragsschluss zwischen dem Unternehmen und dem Teilnehmer kommt erst mit einer ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung des Buchungsangebotes des Teilnehmers durch Auftragsbestätigung des Unternehmens zustande. Die Darstellung der Veranstaltungen auf den Websiten und Druckerzeugnissen des Unternehmens stellt insoweit kein Angebot im rechtlichen Sinne dar.


3.3 Der Teilnehmer kann das Angebot über das Online-Buchungsformular des Unternehmens abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die von ihm ausgewählte Veranstaltung ab. Ferner kann der Teilnehmer das Angebot auch per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Unternehmen abgeben.


3.4 Der Eingang der Bestellung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Vertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Unternehmen kommt erst dann zustande, wenn das Unternehmen die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist. Der Schulungsvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass folgende Mindestteilnehmerzahl erreicht wird:

a) KI-Risikomanager BASIC: 10 Teilnehmer

b) KI-Risikomanager PROFESSIONAL: 10 Teilnehmer

c) KI-Risikomanager EXECUTIVE: 10 Teilnehmer

Der Unternehmen kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Buchung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Im Fall einer Überbuchung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Teilnehmer kann durch das Unternehmen auf eine Warteliste aufgenommen werden, so er dies wünscht.


3.5 Spätestens 28 Kalendertage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer über die Durchführung entsprechend informiert.


3.6 Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für eventuelle Stornierungskosten für Anreise oder Übernachtung.


4. Vor-Ort-Schulungen: Stornierung


4.1 Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich per Brief oder E-Mail.


4.2. Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer hat das Unternehmen im Falle einer Warteliste das Recht zur Vergabe des freigewordenen Platzes. Dem Teilnehmer entstehen in diesem Fall keine Stornierungskosten.


4.3 Der Teilnehmer kann, so das Unternehmen von seinem Recht nach Ziff. 3.2 keinen Gebrauch macht, bei Stornierung durch den Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen. Im Falle einer Stornierung ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Teilnehmer gilt:

a) Bei einer Stornierung bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich die Veranstaltungsgebühr auf 50 %.

b) Bei späterer Stornierung wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.


5. Vor-Ort-Schulungen: Absage von Veranstaltungen


5.1 Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, gesetzlichen Beschränkungen oder aus anderen organisatorischen oder

wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht) nicht wie geplant möglich, ist das Unternehmen berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder die Teilnehmeranzahl zu reduzieren.


Zudem behält sich das Unternehmen vor, Teilnehmer ggf. auch vor Ort von der Teilnahme auszuschließen, sofern diese gesetzliche oder behördliche Vorgaben, insbesondere solche des Gesundheitsschutzes, nicht erfüllen.


5.2 Die Teilnehmer werden über eine Absage umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in den Fällen der Ziffer 4.1 Satz 1 erstattet. Eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr im Fall eines Ausschlusses nach Ziffer 4.1. Satz 2 ist nicht möglich. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.


6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs


6.1 Das Unternehmen behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.


6.2 Ein Rücktritts-, Widerruf- oder sonstiges Stornierungsrecht für den Fall von Änderungen im Programmablauf der Veranstaltung besteht nicht. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen aufgrund von Änderungen im Programmablauf.


7. Vor-Ort-Schulungen: Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung


7.1 Die Höhe der Veranstaltungsgebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die auf den Webseiten oder Druckerzeugnissen des Unternehmens angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der aktuellen gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer.


7.2 Der Preis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung sowie Schulungsunterlagen. Zudem ist eine übliche Tagungsverpflegung enthalten.


7.3 Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.


7.4 Die Veranstaltungsgebühr wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Veranstaltungsgebühr nicht beim Unternehmen eingegangen, hat das Unternehmen das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.


7.5 Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.


8. Teilnahmebescheinigung und Zertifikat


8.1. Über die Teilnahme an folgenden Veranstaltung stellt das Unternehmen – bei durchgehender Teilnahme des Teilnehmers – dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus:

a) KI-Risikomanager BASIC

b) KI-Risikomanager EXECUTIVE


8.2 Für die Veranstaltung KI-Risikomanager PROFESSIONAL gilt: Nimmt der Teilnehmer mit Erfolg an der Abschlussprüfung teil, erhält er  vom Unternehmen ein Zertifikat, das ihm die Kompetenz als KI-Risikomanager bescheinigt. Andernfalls stellt das Unternehmen – bei durchgehender Teilnahme des Teilnehmers – dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus.


9. Urheberrechte


9.1 Die Veranstaltungsunterlagen und die zu einer Veranstaltungen gehörenden Online-Ressourcen sind urheberrechtlich geschützt. Das Unternehmen überlässt dem Teilnehmer die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung.


9.2 Die öffentliche Zugänglichmachung der Veranstaltungsunterlagen und Online-Ressourcen, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken wird nicht gestattet. Ebenso ausgeschlossen ist deren - auch auszugsweise - Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken.


9.3 Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen des Unternehmens, in Publikationen, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet und sozialen Netzwerken veröffentlicht.


10. Nutzung der Leistungen


10.1 Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an unseren Leistungen stehen ausschließlich uns zu, und wir behalten uns sämtliche Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumt sind.


10.2 Wir gewähren Ihnen ein einfaches, nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Zugang zu den von Ihnen gebuchten Leistungen. Dieses Recht ist auf die bei der Buchung vereinbarte Nutzung beschränkt und gilt ausschließlich für die konkret berechtigten Nutzer.


10.3 Sie sind nicht berechtigt, Leistungen oder Teile davon unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten (insbesondere nicht unsere Logos und Markennamen oder die unserer Partner zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu unterdrücken) oder auf andere als die vereinbarte Art und Weise zu nutzen oder zu verwerten.


10.4 Das Nutzungsrecht von Online-Ressourcen erlischt mit Ablauf des vereinbarten Zugriffszeitraums.


10.5 Wir weisen darauf hin, dass wir keine Garantie für bestimmte Ergebnisse durch die Nutzung unserer Leistungen übernehmen. Die Umsetzung der erlernten Inhalte liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden.


11. Vertraulichkeit und Datenschutz


11.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Es werden nur die im Buchungsformular angegebenen Daten des Teilnehmers gespeichert. Das Unternehmen wird die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen nur zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung verwenden, sofern der Teilnehmer nicht in weitere Datenverarbeitungen eingewilligt hat. Den Teilnehmern werden im Rahmen der Veranstaltungsbuchung die Datenschutzhinweise des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Im Falle von Widersprüchen gehen die Datenschutzhinweise diesen Bedingungen vor. Der Teilnehmer ermächtigt das Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages erhobenen Daten über den Teilnehmer auch den Referenten der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.


11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung in Bild und Ton aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er zu Zwecken der Nutzung für die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird. Vor einer Veröffentlichung von Aufnahmen wird das Unternehmen die Einwilligung der abgebildeten Teilnehmer einholen, sofern eine Veröffentlichung ohne Einwilligung nicht nach dem Gesetz erlaubt ist, insbesondere wenn der Teilnehmer als Beiwerk der Aufnahme zu sehen ist.


12. Haftung


12.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, selbst angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.


12.2 Der Unternehmen übernimmt keine Gewähr oder Haftung für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellter Unterlagen.


13. Allgemeines


13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen für die Buchung von Schulungen (VS AWIKI) einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung eines Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.


13.2 Sollte eine Bestimmung  dieser Vertragsbedingungen für die Buchung von Schulungen (VS AWIKI) unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


13.3 Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AV AWIKI). 


© AWIKI – Version 1.0 – Fassung vom 31. August 2025

D. Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (DL AWIKI)

1. Vertragsgegenstand


1.1 Der Anbieter erbringt die Dienstleistung gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 


1.2 Wir bieten folgende Dienstleistungen an:

a) Analyse der KI-Readiness einer Organisationen: Wir analysieren systematisch vor Ort beim Kunden, wie gut eine Organisation auf den Einsatz von KI vorbereitet ist. Wir erfassen den Status quo und identifizieren Entwicklungspotentiale durch strukturierte Workshop und Interviews. Auf Wunsch begleiten wir beratend die Weiterentwicklung der Organisation.

b) Identifikation von  KI-Use-Cases in einer Organisation: Wir identifizieren, bewerten und priorisieren zusammen mit dem Kunden nutzbringende Use Cases für den Einsatz von KI in einer Organisation.

c) Durchführung einer KI-Risikobewertung für konkrete KI-Anwendungen: Mit unserem standardisierten, praxiserprobten Ansatz analysieren wir gezielt KI-Risiken über den gesamten Lebenszyklus einer KI-Anwendung hinweg, von der Entwicklung über den Betrieb bis zur Abschaltung. In interdisziplinären Workshops beim Kunden identifizieren und bewerten wir KI-Risiken, entwickeln und priorisieren konkrete Maßnahmen zur Risikobehandlung und erstellen eine dokumentierte Grundlage für das Risiko-Monitoring.

d) Umsetzung EU-KI-Verordnung: Wir übersetzen verschiedene zentrale Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu Themen wie Risikomanagement, Cybersicherheit und Aufbau von KI-Kompetenz in konkrete, praxisnahe Handlungsschritte – verständlich, umsetzbar und anwendungsspezifisch. In Workshops, Briefings und Anwendungshilfen zu unseren Umsetzungsleitfäden helfen wir vor Ort beim Kunden,

regulatorische Vorgaben zu verstehen und systematisch technisch und organisatorisch umzusetzen.


1.3 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein. Einmalige Dienstleistungen unterliegen keiner automatischen Vertragsverlängerung. 


1.4 Wir behalten uns vor, bestimmte Dienstleistungen zeitweise oder dauerhaft nicht anzubieten.


2. Durchführung der Dienstleistung


2.1 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist. 


2.2 Der Anbieter erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters besteht nicht. 


2.3 Der Anbieter bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 


2.4 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt. 


2.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. 


3. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit


3.1 Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren. 


3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. 


3.3 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Anbieter geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Anbieter darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind. 


3.4 Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter zu beobachten.


3.5 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. 


3.6 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 


3.7 Während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages oder sonstigen Vertragsbeziehung bis 12 Monate nach Beendigung des Vertrages, verpflichtet sich der Auftraggeber keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen und für die Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von dem 3-fachen des zuletzt von dem Auftragnehmer an den abgeworbenen Mitarbeiter gezahlten Brutto­monats­gehaltes zu zahlen. 


4. Nutzungsrechte


4.1 An den Dienstleistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 


4.2 Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter. 


4.3 Der Anbieter kann dem Kunden eingeräumte Rechte zur Nutzung entziehen, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Entzug rechtfertigen, kann der Anbieter die Rechte auch ohne Fristsetzung entziehen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach einem Entzug der Nutzungsrechte schriftlich zu bestätigen. Der Anbieter wird dem Kunden die Rechte zur Nutzung wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass durch seine Nutzung keinerlei Verstöße gegen die Rechte des Anbieters mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.


4.4 Sie sind nicht berechtigt, Leistungen oder Teile davon unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten (insbesondere nicht unsere Logos und Markennamen oder die unserer Partner zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu unterdrücken) oder auf andere als die vereinbarte Art und Weise zu nutzen oder zu verwerten.


4.5 Wir weisen darauf hin, dass wir keine Garantie für bestimmte Ergebnisse durch die Nutzung unserer Leistungen und deren Ergebnisse übernehmen. Die Umsetzung der vermittelten Inhalte und erbrachten Ergebnisse liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden.


5. Laufzeit


5.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist. 


5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 


5.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam. 


5.4 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. 


6. Vergütung


6.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann der Anbieter, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Vergütung frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss erhöhen, wenn die erhöhte Vergütung dem aktuellen Listenpreis des Anbieters entspricht. Weitere Erhöhungen können frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Erhöhung erfolgen. Eine Erhöhung wird 3 Monate nach Ankündigung wirksam. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als fünf Prozent erhöhen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit einer solchen Erhöhung kündigen. 


6.2 Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und der Anbieter im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat. 


6.3 Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Preisliste des Anbieters erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. 


6.4 Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe Ziffer 3) anfällt. 


7. Leistungsstörungen


7.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis rügt, außer soweit anderes vereinbart ist.


7.2 Für etwaige darüber hinausgehende Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche gilt Ziffer 5 der AV AWIKI. 


8.   Allgemeines


8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (DL AWIKI) einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung eines Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.


8.2 Sollte eine Bestimmung  dieser Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (DL AWIKI) unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


8.3 Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AV AWIKI). 


© AWIKI – Version 1.0 – Fassung vom 31. August 2025